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Grundstück mit Baugenehmigung für 2 MFH in Eppstein mit ca. 2.290qm Wfl. und 26 WEs

65817 Eppstein / Vockenhausen
202557
  • geplante Außenansicht
2029.00 m²
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2.495.000,00
Objekt-Nr.:
202557
Provision:
4,17% inkl. gesetzl. MwSt. Käuferprovision vom protokollierten Kaufpreis
Kaufpreis:
2.495.000,00 €
Nebenkosten:

Objektbeschreibung

Das angebotene Grundstück ist ca. 2026 m² groß und befindet sich im Eppsteiner Stadtteil Vockenhausen. Aktuell befindet sich ein Abrissobjekt auf dem Grundstück. Eine Abrissgenehmigung ist vorhanden.

Es liegt bereits eine Baugenehmigung für 2 Mehrfamilienhäuser mit einer Tiefgarage vor. Geplant sind 26 Wohneinheiten und 39 Stellplätze.

Generell ist die Gemeinde offen für eine Umwandlung von "Wohnen" in "Betreutes Wohnen" etc.


Haus 1: ca. 1101 m² Wfl. (12 WE)
Haus 2: ca. 1187 m² Wfl. (14 WE)

Die Garage im 1. Untergeschoss hat eine Grundfläche von ca. 718 m². Von den 39 Stellplätzen werden 32 als Doppelparker und 5 als Behinderten-Stellplätze ausgewiesen.

Die Erdgeschosswohnungen im Haus 1 (WE 1-4) sowie die Wohnungen 13 und 16 im Haus 2 sind als barrierefreie Wohnungen nach HBO geplant.

Share Deal oder Asset Deal möglich.

Ausstattung

Lage

Eppstein ist eine Stadt im südhessischen Main-Taunus-Kreis. Überragt von der romantischen Burgruine und eingebettet in die felsigen Taunusberge, liegt die heute noch mittelalterlich anmutende Altstadt Eppsteins. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts betitelte man Eppstein als „Perle der nassauischen Schweiz“.

Eppstein verfügt über eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrswegenetz. Der Autobahnanschluss Wiesbaden / Niedernhausen ist vom Stadtzentrum in nur wenigen Minuten erreichbar. Mit der S-Bahn erreicht man Frankfurt in nur 30 Minuten, Wiesbaden in 40 Minunten.

In den fünf Ortsteilen Bremthal, Ehlhalten, Niederjosbach und Vockenhausen bieten sich mit acht Kindertageseinrichtungen, zwei Grundschulen und die Freiherr-von-Stein-Gesamtschule beste Bedingungen für junge Familien

Sonstige Angaben

Wichtige Hinweise:

1. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%. Die Provision ist vom Käufer oder Gewerbemieter zu tragen.

2. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.

3. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass wir Sie wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt kontaktieren dürfen.

4. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

5. Sollte dieses Objekt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie gerne bei der Wohnungssuche unterstützen. So wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner.

WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!