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Herr
Patrick Kircher
Tel:069 443000
info@mcm-immobilien.de

Appartmenthaus mit 34 vollmöblierten 1-Bett und 2-Bett Zimmern mit eigenen Bad + Gemeinschaftsräume

64546 Mörfelden-Walldorf
212615
  • Beispiel 1-Bettzimmer
  • Beispiel 1-Bettzimmer
  • Bsp Bad
  • Bsp Bad
  • Gemeinschaftsküche
  • Gemeinschaftsküche
  • Gemeinschaftsräume
  • überbaute Flächen VH und HiH
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0.00 m²
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34.0
9.500,00
Objekt-Nr.:
212615
Provision:
19.000,- € zzgl. gestzl. MwSt.
Miete:
9.500,00 €
Nebenkosten:
2.500,00 €

Objektbeschreibung

Es handelt sich hier um ein gepflegtes Appartmenthaus, welches über 34 möblierte 1-Bett- und 2 Bettzimmer verfügt.

Alle Appartments verfügen über ein eigenes Bad die zuletzt Ende der 90ziger Jahren modernisiert wurden.

Zudem gibt es eine großzügige Küche mit angrenzendem Essraum.

Das Haus ist sehr gut als Unterkunft für Monteure und Handwerker oder aber auch Flughafenpersonal oder sonstige Pendler mit mittel- bis langfristigen Zimmerbedarf.

Geplant ist das ganze Haus an einem Betreiber oder ähnlichem zu vermieten.

Ausstattung

Lage

Mörfelden-Walldorf ist als Doppelstadt mit über 34.000 Einwohnern nach Rüsselsheim am Main die zweitgrößte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau. Der südliche Teil des Frankfurter Flughafens liegt teilweise auf dem Gebiet der Stadt Mörfelden-Walldorf.

Luftlinie 16 km weit entfernt von Frankfurt am Main.

Ca. 2 Kilometer vom zukünftigen Terminal 3

Ca. 1,5 KM von der S-Bahnstation S7 "Walldorf"

Sonstige Angaben

Wichtige Hinweise:

1. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Provision ist vom Käufer oder Gewerbemieter zu tragen.

2. Alle Daten stammen vom Eigentümer, Hausverwalter oder Vormieter, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.

3. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass wir Sie wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt kontaktieren dürfen.

4. Gerne können wir Ihnen auch ein Finanzierungsangebot für Ihre neue Immobilie erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

5. Sollte dieses Objekt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie gerne bei der Wohnungssuche unterstützen. So wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner.

WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie, von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näher bringen können!